
IMMOBILIENRECHT
Einzelhandels- und Gewerbeimmobilien sowie große Wohnimmobilien sind unsere Kernkompetenz. Wir beraten Projektentwickler, Bestandshalter von Immobilien und Mieter in allen Lebenszyklen der Immobilie und in allen Bereichen des Immobilienrechts.
PLANEN
Wir beraten Eigentümer und Kommunen bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, in Baugenehmigungsverfahren, bei raumordnungsrechtlichen Fragen und in allen anderen immobilienbezogenen Verwaltungsverfahren.
BAUEN
Wir beraten Sie in allen Phasen von Bauprojekten, insbesondere bei der Vertragsgestaltung (u. a. Generalplaner- und Generalunternehmerverträge), bei der Durchführung der Verträge, während der Baumaßnahme (u. a. Beratung bei Behinderung oder Bauzeitverzögerung) sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen.
VERMIETEN | MIETEN
Wir beraten auf Vermieter- und Mieterseite zur Vertragsgestaltung, -durchführung und -durchsetzung von gewerblichen Mietverträgen und zu damit zusammenhängenden Verträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Einzelhandels- und Center-Mietverträgen.
VERKAUFEN | KAUFEN
Wir prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Transaktion (Due Diligence). Zudem gestalten wir die Grundstückstransaktion für unbebaute Grundstücke, Bestandsimmobilien und laufende Bauprojekte (Asset Deal / Share Deal) und formen die Schnittstellen zum öffentlichen Baurecht, zu den Bauverträgen und zur Vermietung. Wir begleiten die Durchführung der Verträge und setzen Ihre vertraglichen Rechte durch.
ALTLASTEN | SCHADSTOFFE
Altlasten und Schadstoffe spielen bei immobilienbezogenen Geschäften eine zunehmend wichtige Rolle. Wir beraten und vertreten im Verwaltungsverfahren über Sanierungs- oder Untersuchungsverfügungen, bei der Gestaltung und Abwicklung von Sanierungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand, bei der Vorsorge in Mietverträgen und Grundstückskaufverträgen sowie bei der Gestaltung, Durchführung und Durchsetzung von Sanierungs- und Ingenieurverträgen.
VERGABE
Wir beraten Unternehmen und Kommunen in allen Phasen von immobilienbezogenen Vergabeverfahren, u. a. bei der Ausschreibung, der Verhandlung und im Nachprüfungsverfahren.
GEMEINNÜTZIGE VERBÄNDE I VEREINE
Die besonderen Anforderungen an gemeinnützige Vereine und Verbände bei Immobiliengeschäften sind uns vertraut. Wir beraten gemeinnützige und kirchliche Verbände, Vereine und Organisationen in allen Bereichen des Immobilienrechts. Wir gestalten Satzungs- und Rechtsträgerstrukturen für Großvereine und -verbände mit und ohne Untergliederungen oder Ortsvereine.